Allgemeine Geschäfts - und Auftragsbedingungen
1 Angebotsbedingungen
Für Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers, auch wenn sie dem Besteller bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden für den Lieferer weder ganz noch teilweise Inhalt eines Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Mündliche Vereinbarungen müssen, um wirksam zu sein, in
dem schriftlichen Vertrag wiederholt oder schriftlich bestätigt sein. Die
Bezeichnung “wie gehabt” beziehen wir nur auf die Ware und Verpackung, nicht
aber auf den Preis. Es werden am Versandtag geltende Preise unserer letzten
Preisliste berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
Mehr- oder Minderlieferungen zur rationellen Auftragsabwicklung behalten wir uns vor.
2 Preisvorbehalt
Die den Angeboten des Lieferers zugrundeliegenden Preise verstehen sich zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie sind nur bei Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 14 Tagen – vom Tage der Angebotsabgabe an gerechnet – verbindlich.
Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung z. B.
infolge von Materialverteuerungen, Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife
ein, so ist der Lieferer berechtigt, in Erfüllung des Vertrages, auch ohne
vorherige Benachrichtigung, einen der Kostenentwicklung entsprechenden
Preisaufschlag zu berechnen.
3 Lieferzeit
Die vereinbarte Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten, jedoch können aus verspäteter Lieferung keine Ansprüche abgeleitet werden. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung betrachten wir als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Bedingungen. Aufträge auf Abruf ohne begrenzte Abnahmefrist können wir nicht übernehmen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretenden Ereignissen, die ihm die
Lieferung unmöglich machen – hierzu gehören z. B. nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Brand, Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie beim Vorlieferanten oder bei deren
Unterlieferanten eingetreten sind, berechtigen den Lieferer, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
4 Versand
Die Gefahr geht mit der Verladung auf den Besteller
über. Verzögert sich die Verladung aufgrund von Umständen, die der Lieferer
nicht zu vertreten hat, oder holt der Besteller selbst ab, so geht die Gefahr
mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller
über.
5 Verpackung
6 Recht des Lieferers auf Rücktritt
Nachträglich uns bekanntgewordene Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sowie begründete Veranlassung zur Annahme, dass er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in der Lage sein wird, berechtigen uns zum Rücktritt, falls nicht genügend Sicherheit gegeben werden kann. Schadenersatzansprüche wegen solchen Rücktritts kann der Besteller nicht geltend machen.
Nichtabnahme der Abschlussmenge zum Liefertermin und
Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen lassen das Recht des Käufers auf
weitere Lieferungen erlöschen, ohne dass es der Bestimmung einer Nachfrist oder
der Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB bedarf, unbeschadet unseres Rechts, auch
nach dem Fälligkeitstermin die Abnahme zu verlangen. Der Anspruch auf
Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
7 Mängelrügen
Zusicherungen bestimmter Eigenschaften der Ware, auch
wenn sie auf Grund unserer Prüfergebnisse erfolgen, und unsere
Anwendungshinweise befreien den Käufer nicht von eigener Eignungsprüfung.
Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.
8 Rücksendungen
Rücksendungen ohne vorherige Verständigung können wir nicht annehmen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
9 Zahlungsbedingungen
Sämtliche in den Preislisten und Rechnungen aufgeführten Preise verstehen sich in Euro. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto. Das Netto-Zahlungsziel beträgt 30 Tage, ebenfalls ab Rechnungsdatum. Grundsätzlich nehmen wir keine Wechsel mit einer längeren Laufzeit als drei Monate an. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind zu erstatten. Bei Zielüberschreitung gelten Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz des zentralen Bankinstituts als vereinbart. Außerdem berechnen wir bei nicht rechtzeitiger Bezahlung 50 Euro für Verwaltungskosten.
10 Eigentumsvorbehalt
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand