Allgemeine Geschäfts - und Auftragsbedingungen

1 Angebotsbedingungen

Für Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers, auch wenn sie dem Besteller bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden für den Lieferer weder ganz noch teilweise Inhalt eines Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Mündliche Vereinbarungen müssen, um wirksam zu sein, in dem schriftlichen Vertrag wiederholt oder schriftlich bestätigt sein. Die Bezeichnung “wie gehabt” beziehen wir nur auf die Ware und Verpackung, nicht aber auf den Preis. Es werden am Versandtag geltende Preise unserer letzten Preisliste berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

Mehr- oder Minderlieferungen zur rationellen Auftragsabwicklung behalten wir uns vor.

2 Preisvorbehalt

Die den Angeboten des Lieferers zugrundeliegenden Preise verstehen sich zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie sind nur bei Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 14 Tagen – vom Tage der Angebotsabgabe an gerechnet – verbindlich.

Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung z. B. infolge von Materialverteuerungen, Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife ein, so ist der Lieferer berechtigt, in Erfüllung des Vertrages, auch ohne vorherige Benachrichtigung, einen der Kostenentwicklung entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.

3 Lieferzeit

Die vereinbarte Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten, jedoch können aus verspäteter Lieferung keine Ansprüche abgeleitet werden. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung betrachten wir als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Bedingungen. Aufträge auf Abruf ohne begrenzte Abnahmefrist können wir nicht übernehmen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretenden Ereignissen, die ihm die Lieferung unmöglich machen – hierzu gehören z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Brand, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie beim Vorlieferanten oder bei deren Unterlieferanten eingetreten sind, berechtigen den Lieferer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4 Versand

 Alle Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Lager des Lieferers.

Die Gefahr geht mit der Verladung auf den Besteller über. Verzögert sich die Verladung aufgrund von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, oder holt der Besteller selbst ab, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5 Verpackung

 Papier- und Kartonverpackung wird nicht berechnet.

6 Recht des Lieferers auf Rücktritt

Nachträglich uns bekanntgewordene Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sowie begründete Veranlassung zur Annahme, dass er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in der Lage sein wird, berechtigen uns zum Rücktritt, falls nicht genügend Sicherheit gegeben werden kann. Schadenersatzansprüche wegen solchen Rücktritts kann der Besteller nicht geltend machen.

Nichtabnahme der Abschlussmenge zum Liefertermin und Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen lassen das Recht des Käufers auf weitere Lieferungen erlöschen, ohne dass es der Bestimmung einer Nachfrist oder der Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB bedarf, unbeschadet unseres Rechts, auch nach dem Fälligkeitstermin die Abnahme zu verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

7 Mängelrügen

 Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden. Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder unter Zurücknahme der bemängelten Ware den Kaufpreis zu vergüten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Käufer oder Dritten nicht zu.

Zusicherungen bestimmter Eigenschaften der Ware, auch wenn sie auf Grund unserer Prüfergebnisse erfolgen, und unsere Anwendungshinweise befreien den Käufer nicht von eigener Eignungsprüfung. Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.

8 Rücksendungen

Rücksendungen ohne vorherige Verständigung können wir nicht annehmen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

9 Zahlungsbedingungen

Sämtliche in den Preislisten und Rechnungen aufgeführten Preise verstehen sich in Euro. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto. Das Netto-Zahlungsziel beträgt 30 Tage, ebenfalls ab Rechnungsdatum. Grundsätzlich nehmen wir keine Wechsel mit einer längeren Laufzeit als drei Monate an. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind zu erstatten. Bei Zielüberschreitung gelten Verzugszinsen in Höhe von 2 %  über dem Diskontsatz des zentralen Bankinstituts als vereinbart. Außerdem berechnen wir bei nicht rechtzeitiger Bezahlung 50 Euro für Verwaltungskosten.

10 Eigentumsvorbehalt

 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Wechsel und Schecks bis zu deren Einlösung) unser Eigentum (Saldohaftungsvorbehalt). Der Käufer kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jedoch veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte ist uns unverzüglich Nachricht zu geben.

11 Erfüllungsort  und Gerichtsstand

 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Lieferers. Als Gerichtsstand gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten und für gerichtliche Mahnverfahren der Sitz des Lieferers als vereinbart.